I. Lieferservice Annahme und Rückgabe
1. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Aushändigung der Textilien an den Kunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
2. Der Lieferservice wird innerhalb der definierten Gebiete angeboten.
3. Die Lieferung erfolgt in der Regel innert 48 Stunden ab Eingang des Auftrages. Hiervon ausgenommen sind Kleidungsstücke, welche imprägniert werden sowie Artikel mit Leder- oder Kunstlederanteilen.
4. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatzansprüchen.
5. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird dieser im jeweiligen Zustand zurückgegeben.
6. Die durch Textilreinigung und Wascherei Luciano ausgezählte Stückzahl der Textilien ist massgebend für die Lieferung und Verrechnung.
8. Die Verrechnung des Auftrages erfolgt mit monatlicher Rechnungsstellung. Sofern nicht anders vereinbart, sind diese innert 10 Tagen zahlbar.
9.Wir bitten um Verständnis, wenn wir Änderungen und Abweichungen in den Preisen vorbehalten müssen.
II. Ausführung und Leistung
1.Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege.
2. Die branchenüblichen Methoden und Gebräuche sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen festgelegt.
3. Textilreinigung und Wascherei Luciano kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Kleidungsstücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste angegebenen Preisen verlangen.
III. Verantwortlichkeit
1. Voraussetzung einer Haftung ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt Textilreinigung und Wascherei Luciano auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab: Eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt.
2.Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel entstehen, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Massveränderungen der Stoffe im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen.
3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein. Insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für Textilreinigung und Wascherei Luciano massgebend.
4. Textilreinigung und Wascherei Luciano kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalt (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen.
5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff. begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen.
IV. Beanstandungen
1. Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach Abgabe der Textilien anzubringen.
2. Beanstandungen werden von Textilreinigung und Wascherei Luciano sorgfältig geprüft, begründet beantwortet und das weitere Vorgehen (Nachbearbeitung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt.
3. Schadenfälle im Textilpflegebereich können in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden an Artikeln oder bei Verlust durch Verschulden von Textilreinigung und Wascherei Luciano wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikel geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen.
4. Kommt keine Einigung zustande, kann der Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisation des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS) zur Begutachtung und Schlichtung unterbreitet werden.
V. Gerichtsstand
1. Im Falle von Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist 5200 Brugg.